Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Definitiv ja.

Bei Exabo wird der Datenschutz groß geschrieben. Im Gegensatz zu den meisten anderen Anbietern finanziert sich Exabo ausschliesslich über die Gebühren für den Versand der Kündigungen. Es gibt keine weiteren Nebengeschäfte wie z.B. Empfehlungen, Werbung oder Anschluss-Verträge. Ihre Daten existieren ausschließlich auf den Exabo eigenen Servern und werden nach kurzer Zeit automatisch gelöscht.

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Wie steht es um die Sicherheit meiner persönlichen Daten?

Alle Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung mit 256bit Verschlüsselung übertragen. Sensible Daten werden auf dem Server mit neuesten Verschlüsselungstechnologien kodiert.


Sämtliche Kommunikationswege per Email, Faxgateways und Bezahlverfahren werden ebenfalls mit SSL verschlüsselt.


Es gibt noch viele weitere Technologien, die zur Absicherung der Dienste und Daten zum Einsatz kommen. Bei Interesse können Sie ein spezielles Thema bei unserem Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@exabo.de anfragen.

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Muss ich als Anbieter die Bereitstellung meiner Firmendaten durch Exabo dulden?


Grundsätzlich müssen Unternehmen das Sammeln und die Veröffentlichung ihrer (beruflichen) Daten im Internet dulden. Das Recht auf freien Meinungsaustausch überwiegt gegenüber dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Gewerbetreibenden, daher gibt es in der Regel keinen Anspruch, dies zu unterbinden, so der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 23.06.2009 - VI ZR 196/08).

BDSG
Entscheidend ist, dass es sich insgesamt nicht um sensible Dateninformationen handeln darf (wie z.B. Privatadresse oder Hobbys des Geschäftsführers) und personenbezogenen Daten wie der Name und die berufliche Tätigkeit einer Person aus einer allgemein zugänglichen Quelle (Homepage, Gelbe Seiten oder ein anderes Branchenverzeichnis etc.) entnommen werden. In diesen Fällen können solche Informationen grundsätzlich auch ohne Einwilligung der Betroffenen im gleichen oder in einem anderen Medium wiedergegeben werden, siehe §28 Absatz 1 und §29 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).


DSGVO
Nach aktueller Regelung der DSGVO werden juristische Personen vom Schutz durch die DSGVO ausgeschlossen. Als juristische Personen gelten Unternehmen in der Regel, wenn sie keine Einzelunternehmen sind. Das betrifft zum Beispiel Unternehmensformen wie GmbHs und AGs, aber auch eingetragene Vereine. Daten dieser Unternehmensformen können also genau wie vor der DSGVO gehandhabt werden, selbst wenn ein Ansprechpartner vorhanden ist, der eigentlich als personenbezogene Information gilt.

P.S.: Exabo speichert im übrigen gegenüber anderen Kündigungsportalen die Adressen nicht. Die Adressen und Kontaktdaten werden über AI (Artifical Intelligence) Module auf Anfrage eines Kunden (Besuchers) live aus den öffentlich zugänglichen Informationen im Internet gelesen. Der Datenaustausch findet also nur temporär zwischen dem Kunden und der öffentlich zugänglichen Information statt.

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