Ist mein Vertrag rechtswirksam?

Alle Exabo Kündigungsschreiben und Vorlagen sind nach gültigem Recht formuliert, von Mitarbeitern geprüft und werden vor dem Versand einfach elektronisch signiert.


Die Akzeptanz der elektronischen Kündigung hängt von der Servicequalität des Anbieters ab. Sollte dieser mit Bezug auf spezielle AGB-Klauseln die Kündigung nicht akzeptieren, verursacht dieses vorgehen zusätzlichen Aufwand für den Anbieter, da der Kündigungstermin bei einem darauffolgenden Nachweis per Post oder Einschreiben unabdingbar ist.

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Ist meine Unterschrift rechtsgültig?

Die Kündigung via Fax wird als elektronische Kündigung bezeichnet. Die elektronische Kündigung ist in  §126a BGB geregelt und ermöglicht den Vertragseingang über das Internet sowie die Kündigung. Aber auch hier muss eine Unterschrift des Dokumentes erfolgen. Dabei genügt den meisten serviceorientierten Unternehmen die sogenannte elektronische Signatur. Nach einer akzeptierten schriftlichen Bestätigung des Unternehmens ist die Kündigung rehctsgültig.

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Wird die Kündigung in meinem Namen versendet?

Ihre Kündigungen per Exabo werden als White-Label-Kündigung versendet, d.H. es erfolgt kein Hinweis auf den Anbieter oder Service. Demnach erfolgt die Kündigung in Ihrem Namen.

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Wie kann ich den Versand nachweisen?

Sollten alle Ihre Angaben im Kündigungsschreiben korrekt sein, erkundigen Sie sich bitte in den AGB's des Anbieters über spezielle Bedingungen für die Übermittlung der Kündigung. Die Kündigung per Fax sollte in der Regel akzeptiert werden.

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