Vorzeitige Kündigung von Immobiliendarlehen wird günstiger


Wenn Kunden ihren Immobilienkredit vorzeitig kündigen, müssen die Banken bei der Berechnung des Schadensersatzes, also der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung nun auch Sondertilgungen der Kunden berücksichtigen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.

Banken dürfen keine überhöhten Zahlungen verlangen, wenn Kunden ein Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung wird bei vorzeitiger Kündigung von der Bank berechnet. Bei der Berechnung müssen Banken Sondertilgungen zu Gunsten der Verbraucher berücksichtigen. Diese werden kosten-mindernd angerechnet. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 16.01.2016 verkündeten Urteil. Damit siegte nun die Verbraucherzentrale Hamburg in letzter Instanz.

"Vorzeitige Kündigung von Immobiliendarlehen wird günstiger" vollständig lesen