Jetzt Energie kündigen

Ratgeber Energie kündigen

Strom- oder Gasvertrag kündigen

Energielieferverträge müssen unter anderem Angaben zu Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigungsfristen enthalten. Ändert der Energielieferant vertraglich vorbehaltene Preise oder sonstige Vertragsbedingungen, kann nach § 41 Abs. 5 EnWG ein Recht bestehen, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen; gesetzliche Ausnahmen sind zu beachten.

Prüfen Sie die konkrete Änderungsmitteilung und Ihren Vertrag, bevor Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.