Welche Kündigungsfrist gilt, hängt vom konkreten Vertrag ab. Bei vielen Verbraucherverträgen über regelmäßig wiederkehrende Waren oder Dienstleistungen begrenzt § 309 Nr. 9 BGB AGB-Klauseln: Die anfängliche Bindung darf grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre sein; eine stillschweigende Verlängerung ist grundsätzlich nur auf unbestimmte Zeit zulässig, wenn danach jederzeit mit höchstens einem Monat Frist gekündigt werden kann. Ausnahmen und Sonderregelungen sind möglich.
Prüfen Sie deshalb immer Vertrag, AGB und das dort angegebene Vertragsende. Exabo berechnet keine individuelle Rechtsfrist.